Der Digitale Produktpass klingt nach Bürokratie aus Brüssel. Tatsächlich entscheidet er bald darüber, wer in Lieferketten noch mitspielen darf – gerade im Recycling. Hier ist der Stand, ohne Fachchinesisch.
Was ist der Digitale Produktpass – in einem Satz?
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein digitaler Steckbrief, der am Produkt hängt – meist als QR-Code – und Fragen beantwortet wie: Woraus besteht das? Wo kommt es her? Wie lässt es sich reparieren oder verwerten?
Die Idee dahinter: Wer ein Produkt weiterverarbeitet, repariert oder recycelt, soll nicht raten müssen, was er da vor sich hat.
Wer ist wann dran?
| Wann | Was passiert |
|---|---|
| Mai 2026 | Die ersten offiziellen europäischen Normen für den Produktpass sind veröffentlicht – inklusive der Schnittstelle, über die alle Systeme miteinander sprechen. |
| 18. Februar 2027 | Der Batteriepass wird Pflicht – für Batterien über 2 kWh, etwa aus E-Autos, E-Bikes und Industriespeichern. |
| 2027/2028 | Die Regeln für Textilien und Elektronik sind angekündigt – diese Branchen folgen unmittelbar. |
| danach | Weitere Produktgruppen kommen Schritt für Schritt dazu. |
Wichtig zum Einordnen: 2027 startet eine Produktgruppe – Batterien über 2 kWh. Das ist kein „alles ab 2027″, aber auch kein Grund zur Entwarnung: Die Regeln für die nächsten Gruppen sind bereits in Arbeit.
Was ist im Mai 2026 passiert – und warum ist das ein Wendepunkt?
Bis vor Kurzem war der Produktpass vor allem eine Ankündigung. Seit Mai 2026 gibt es erstmals offizielle europäische Normen dafür – also verbindliche technische Spielregeln, an die sich alle Software-Anbieter halten müssen.
Die wichtigste davon kann man sich wie eine genormte Steckdose vorstellen: Sie legt fest, wie Systeme Produktpass-Daten austauschen (für Technik-Interessierte: die Norm heißt EN 18222). Vorher hätte jeder Hersteller seine eigene Insellösung bauen können – jetzt gibt es einen gemeinsamen Anschluss.
Für Sie heißt das: Software, die sich an diese Normen hält, ist keine Wette mehr auf die Zukunft, sondern baut auf veröffentlichten Standards auf.
Warum betrifft das Recycler ganz besonders?
Die meisten reden beim Produktpass über Hersteller: Die müssen den Pass ausstellen. Für Entsorger und Recycler läuft es aber in die Gegenrichtung – und das ist der Punkt, der oft übersehen wird.
Wer eine Batterie zerlegt, muss dem Pass künftig Daten zurückgeben: Wie viel wurde verwertet? Wo sind die Rohstoffe geblieben? Der Hersteller braucht diese Nachweise für seinen eigenen Pass.
Die Konsequenz ist einfach: Ein Verwerter, der diese Daten nicht liefern kann, fällt aus Lieferketten heraus, in denen der Hersteller den Nachweis braucht. Nicht wegen eines Bußgelds – sondern weil der Auftraggeber sich einen Partner sucht, der liefern kann.
Was können Sie heute schon tun?
Die gute Nachricht: Der Produktpass verlangt nichts, was ein sauber geführter Betrieb nicht ohnehin haben sollte. Die Grundlage ist immer dieselbe – belegbare Daten statt Zettel und Zuruf:
- Herkunft je Charge: Welche Eingänge stecken in welchem Ausgang?
- Saubere Fraktionen: Was ist es genau – inklusive Gefahrstoffkennung?
- Quoten und Nachweise: Wie viel wurde verwertet, und lässt sich das belegen?
Wer diese drei Fragen heute aus seinem System beantworten kann, ist auf den Produktpass vorbereitet. Wer sie aus Excel-Listen zusammensuchen muss, sollte dort anfangen – unabhängig vom Datum 2027.
Und was macht Circuflow daraus?
Circuflow führt genau diese Datenbasis schon heute: AVV-genaue Fraktionen mit Gefahrstoffkennung, Chargen mit belegter Herkunft, Prüfzeugnisse, Verwertungsquoten und CO₂-Faktoren sowie ein lückenloses Betriebstagebuch. In Umsetzung sind das Scannen von Produktpässen, der Zerlegeprozess mit Masseprobe und der Verwertungsnachweis je Einzelstück – entlang der im Mai 2026 veröffentlichten Normen.
Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Betrieb heute steht: In 30 Minuten zeigen wir es Ihnen – ehrlich, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Häufige Fragen in Kürze
Muss ich 2027 schon einen Produktpass ausstellen?
Nur, wenn Sie Batterien über 2 kWh in Verkehr bringen. Als Verwerter müssen Sie ab dann aber Daten an bestehende Pässe zurückliefern können, wenn Ihre Auftraggeber das verlangen.
Gilt „2030″ noch als Zieljahr für Textilien und Elektronik?
Die Rechtsakte dafür sind für 2027/2028 angekündigt – wer mit 2030 plant, plant zu spät.
Gibt es schon eine offizielle Schnittstelle?
Ja, seit Mai 2026: Die europäische Normenfamilie für den Produktpass ist veröffentlicht, inklusive Schnittstellen-Spezifikation. Software kann jetzt gegen einen echten Standard entwickelt werden.


